Erklärung zur Barrierefreiheit

Gemäß BITV 2.0 / WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die öffentlich zugängliche Website nexploy.io sowie die Nexploy Web-Applikation. Wir sind bestrebt, unsere Plattform gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Barrierefreiheit

Nexploy wurde unter Berücksichtigung folgender Barrierefreiheits-Standards entwickelt:

  • Tastaturnavigation: Alle interaktiven Elemente sind vollständig per Tastatur bedienbar. Es gibt einen „Zum Hauptinhalt springen“-Link für schnelle Navigation.
  • Screenreader-Kompatibilität: Semantisches HTML, ARIA-Attribute und korrekte Überschriftenhierarchien ermöglichen die Nutzung mit gängigen Screenreadern (NVDA, VoiceOver, JAWS).
  • Kontraste: Text- und Hintergrundfarben erfüllen die WCAG-AA-Vorgaben für ein Mindest-Kontrastverhältnis von 4,5:1 (Normaltext) bzw. 3:1 (großer Text).
  • Responsive Design: Die gesamte Anwendung ist für verschiedene Bildschirmgrößen und Zoomstufen bis 200 % optimiert.
  • Dunkel- und Hellmodus: Beide Farbschemata sind auf Kontrast und Lesbarkeit geprüft.
  • Formulare: Alle Formularfelder besitzen Labels, Fehlermeldungen werden programmatisch zugeordnet und verständlich formuliert.
  • Bewegung: Animationen respektieren die Nutzereinstellungprefers-reduced-motion.

Bekannte Einschränkungen

  • Komplexe Diagramme in der Analyse-Ansicht bieten derzeit noch keine vollständigen Textalternativen. Wir arbeiten an einer tabellarischen Alternativdarstellung.
  • Drag-and-Drop-Interaktionen in der Bewerber-Pipeline besitzen eine Tastaturalternative, deren Bedienbarkeit weiter verbessert wird.

Feedback und Kontakt

Sollten Sie Barrieren auf unserer Website feststellen oder Anregungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns bitte:

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 14 Tagen zu beantworten und etwaige Barrieren zeitnah zu beheben.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie nach Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53, 10117 Berlin

Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 3. April 2026 erstellt und wird regelmäßig überprüft. Die letzte Überprüfung erfolgte am 3. April 2026.